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Abschluss- und Versetzungsbedingungen nach AO-SI 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

hier stellen wir Ihnen und euch Informationen zur Verfügung, mit welchen Notenleistungen folgende Schulabschlüsse zu erreichen sind:
(Stand 10/2004):

- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9)
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10)
- Fachoberschulreife (FOR) (Realschulabschluss)
- Fachoberschulreife mit Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (FORQ)

Download der Abschluss- und Versetzungsbedingungen:
DOWNLOAD word-Dokument (63KB) | DOWNLOAD word-dokument als zip-Datei (8KB)

Das Hilfsprogramm PROGNOS dient zur Ermittlung einer Prognosen über den Schulabschluss. Nach Eingabe der Noten werden automatisch die Abschlüsse ermittelt und angegeben, welche Leistungen für einen höherwertigen Abschluss erforderlich sind. Die aktuelle Programmversion kann kostenlos bei der Schulverwaltung NRW herunter geladen werden:
http://www.svws.nrw.de/index.php?id=prognos
(Falls der Link nicht funktioniert, bitte eine kurze Nachricht an den webmaster)

Weitere Informationen bei der Abteilungsleitung II

_______________________________________________________

Abschluss- und Versetzungsbedingungen nach AO-SI:

Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA9):

Abschluss

HA 9 (§ 29,2, § 24,1)

Hauptschulabschluß nach Klasse 9

 

 

E-Kurse

 

 

 

 

G-Kurse

4

4

4

4

WP I Kurse

4

übrige Fächer

alle 4

Fächergruppe

Fächergruppe 1: D, M,

Fächergruppe übrige Fächer: E, WP I, WP II

Wertung von E-Kursen

E-Kurs 5 = G-Kurs 5                                                Keine Unterscheidung!!!

Besonderheit

In den Lernbereichen AL und NW werden Einzelnoten erteilt, z.B. AT, AW, AH; Bio, Ch, Ph

Minder-leistungen

Der Abschluss HA 9 ist erreicht bei:                                 1 X 5 in der Fächergruppe 1 und                                1 X 5 oder 6 in den übrigen Fächern                                      

Der Abschluss HA 9 ist nicht erreicht bei:                1 X 6 in der Fächergruppe 1 (D oder M) oder               2 X 5 und oder 6 in den übrigen Fächern.                                               

Keine Ausgleichsregelung !!!!

Defizite bleiben in allen Sprachen außer Englisch unberücksichtigt

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA10):


Abschluss

HA 10 (§ 30, 1 u. 2. § 24, 1 u. 2.)

Sekundarabschluss I                                     Hauptschulabschluss nach Klasse 10

 

 

E-Kurse

 

 

 

 

G-Kurse

4

4

4

4

WP I Kurse

4

übrige Fächer

alle 4

Fächergruppe

Fächergruppe 1: D, M, NW, AL

Übrige Fächer: E, WP I, WP II. usw.

Wertung von     E-Kursen

E-Kurs 5 = G-Kurs 5                                              Keine Unterscheidung!!!

 

HA 9 ist Voraussetzung für die Versetzung nach Klasse 10

Minder-leistungen

Der Abschluss HA 10 ist erreicht bei:                               1X 5 in Fächergruppe 1 und                                        1 X 5 oder 6 in Gruppe 2 oder                                                 

Der Abschluss HA 10 ist nicht erreicht bei:                                1 X 6 in Fächergruppe 1 oder                                     2 X 5 und oder 6 in den übrigen Fächern

Keine Ausgleichsregelung !!!!

Defizite bleiben in allen Sprachen außer Englisch unberücksichtigt.

Fachoberschulreife (FOR) (Realschulabschluss):

Abschluss

FOR (§ 31,2)

Sekundarabschluss I Fachoberschulreife

 

 

E-Kurse

4

4

 

 

G-Kurse

 

 

3

3

WP I Kurs

4

übrige Fächer

zweimal 3 / ansonsten 4

Fächergruppe

Fächergruppe 1: D, M, E, WP I

Übrige Fächer

Wertung von zusätzlichen  E-Kursen, z.B.:

E-Kurs 4 = G-Kurs 3 (keine Minderleistung)                                   E-Kurs 5 = G-Kurs 4 (Minderleistung)

 

HA 9 ist Voraussetzung für die Versetzung nach Klasse 10

Minder-leistungen

Der Abschluss FOR ist erreicht:                                  bei Unterschreitung um 1 X eine Note in der Fächergruppe 1 oder                                                      1 X eine Note in den übrigen Fächern und                    1 X zwei Noten in den übrigen Fächern                     bei Ausgleich in der entsprechenden Fächergruppe.

Der Abschluss FOR ist nicht erreicht:                                   - bei Unterschreitung um 2 X eine Note in der  Fächergruppe 1                                                                - bei Unterschreitung um 2 Noten in einem Fach der   Fächergruppe 1                                                                - bei Unterschreitung um 2 Noten in 2 Fächern der übrigen Fächer.

Ein Fach der Fächergruppe 1 darf ein Fach der übrigen Fächer ausgleichen, nicht aber umgekehrt.

Fachoberschulreife mit Qualifikation zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (FORQ):


Abschluss

FORQ (§ 32,3)

Fachoberschulreife mit Qualifikation

 

 

E-Kurse

3

3

3

 

G-Kurse

 

 

 

2

WP I Kurs

3

übrige Fächer

alle 3

Fächergruppe

Fächergruppe 1: D, M, E, WP I

Übrige Fächer

Wertung von zusätzlichen  E-Kursen,  z.B.:

E-Kurs 3 = G-Kurs 2 (keine Minderleistung)                                 E-Kurs 4 = G-Kurs 3 (Minderleistung)                                      E-Kurs 5 = G-Kurs 4 (Minderleistung, die in D, E, M und WP I nicht mehr ausgleichbar ist!)

 

HA 9 ist Voraussetzung für die Versetzung nach Klasse 10

Minder-leistungen

Der Abschluss FORQ ist erreicht:                               -bei Unterschreitung um 1 X eine Note in der Fächergruppe 1 bei Ausgleich innerhalb der Fächergruppe 1 und                                                     1 X eine Note in den übrigen Fächern und                    1 X zwei Noten in den übrigen Fächern bei Ausgleich durch jeweils mindestens gute Leistungen (2) in anderen Fächern. Jedes Fach darf nur 1X ausgleichen.

Der Abschluss FORQ ist nicht erreicht:                                   - bei Unterschreitung um 2 X eine Note in der Fächergruppe 1                                                             - bei Unterschreitung um 2 Noten in einem Fach der   Fächergruppe 1                                                             - bei Unterschreitung um 2 Noten in 2 Fächern der übrigen Fächer.

Ein Fach der Fächergruppe 1 darf ein Fach der übrigen Fächer  ausgleichen, nicht aber umgekehrt.

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