Die Gesamtschule Meiersheide Hennef aus der Luft

Für Eltern.

Krankmeldung - Extremlagen

Krankmeldung

Melden Sie Ihr Kind bitte am Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat ab. Es informiert die zuständigen Klassenleitungen.

Beurlaubung/Krankmeldung unmittelbar vor und nach den Ferien:

„Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 29.05.2015

Bitte haben Sie Verständnis, liebe Eltern, dass wir uns aufgrund der Vorgaben des Ministeriums veranlasst sehen, in diesen Fällen eine Beurlaubung abzulehnen und im Krankheitsfalle unmittelbar vor und nach den Ferien ein Attest einzufordern.

Extremlagen

Im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses, wie z.B. des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse, eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs, eines großräumigen öffentlichen Stromausfalls, können Sie als Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule sofort zu informieren und eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die in die Schule kommen, ist gewährleistet.