Informationen zum Masernschutzgesetz

Informationen zum Masernschutzgesetz

Im März ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen MasernImpfungen oder den Nachweis einer Immunität vorweisen müssen.

Das Ministerium hat nun die Schulen beauftragt, Nachweise über eine Impfung der Schülerinnen oder eine durchlaufene Maserninfektion einzuholen. Diese nachweise sind bis zum 31.12.2021 vorzulegen. Weitere Informationen