Informationen zum Masernschutzgesetz
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- 01/02/21

Informationen zum Masernschutzgesetz
Im März ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern–Impfungen oder den Nachweis einer Immunität vorweisen müssen.
Das Ministerium hat nun die Schulen beauftragt, Nachweise über eine Impfung der Schülerinnen oder eine durchlaufene Maserninfektion einzuholen. Diese nachweise sind bis zum 31.12.2021 vorzulegen. Weitere Informationen